Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss einer Flugdienstuntauglichkeit-Versicherung für Piloten mit Leistungen bis zum fünfundsechzigsten Lebensjahr; Unbegründete Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei Marktüblichkeit der Leistung bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres
- arbeitsrechtsiegen.de
Muss Arbeitgeber für Arbeitnehmer eine Loss of Licence-Versicherung abschließen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschluss einer Flugdienstuntauglichkeit-Versicherung für Piloten mit Leistungen bis zum fünfundsechzigsten Lebensjahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.08.2014 - 29 Ca 8096/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
- BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06
Auslegung einer Protokollnotiz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 23, m. w. N.).Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 24, m. w. N.).
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages, über die hier zwischen den Parteien Streit besteht, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 31 m. w. N.) den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG, Urteil vom 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 18 m. w. N.).Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st.Rspr., vgl. BAG…, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14; BAG, Urteil vom 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 19).
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
Schadensersatz - Asbestbelastung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 26) ist das besondere Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden grundsätzlich dann gegeben, wenn Schadensfolgen in der Zukunft möglich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind.Das bedeutet, dass ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO wegen eines erst künftig aus einem Rechtsverhältnis erwachsenen Schadens angenommen werden kann, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 27, m. w. N.).
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13
Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st.Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 14; BAG…, Urteil vom 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 19). - BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
Sittenwidrige Arbeitsvergütung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Maßgeblich ist damit nicht die vom Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gezahlte Vergütung, sondern die verkehrsübliche Vergütung in dem gleichen Wirtschaftskreis (vgl. BAG, Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - zitiert nach juris, dort Rz. 25). - BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Der Antrag ist als Verschaffungsantrag zu verstehen, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zitiert nach juris, dort Rz. 14). - BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09
Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Üblich im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB ist die Vergütung, die am gleichen Ort in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder Berufen für entsprechende Arbeit unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Dienstleistenden bezahlt zu werden pflegt, wobei für Arbeitnehmer häufig die tarifliche Vergütung die übliche Vergütung ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 6 AZR 634/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 36 m. w. N.).
- BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15
Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung - …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2015 - 16 Sa 1952/14 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Beklagten stattgegeben hat.